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Keine Schweizer Kollaboration mit dem eritreischen Regime – Passbeschaffungspflicht abschaffen

Der lange Arm des eritreischen Regimes reicht bis in die Schweiz – dies zeigen beispielsweise die Spionage beim Staatssekretariat für Migration und die Propaganda in Opfikon. Es braucht dringend einen besseren Schutz für Eritreer*innen in der Schweiz. Deshalb organisiert der Eritreische Medienbund Schweiz zusammen mit dem Migrant Solidarity Network am 9. November um 14 Uhr eine Kundgebung auf dem Berner Bundesplatz. Im Rahmen der Kundgebung übergeben wir unsere gleichnamige Petition, die mittlerweile mehr als 4500 Personen unterschrieben haben, beim Haus der Kantone zuhanden der kantonalen Migrationsdienste.

Petition, die mittlerweile mehr als 4000 Personen unterschrieben haben, beim Haus der Kantone zuhanden der kantonalen Migrationsdienste.

Unzulässig und unzumutbar: Die Passbeschaffungspflicht gefährdet geflüchtete Eritreer*innen.

Eritreer*innen, die heiraten möchten, ein Härtefallgesuch einreichen oder nach fünf Jahren eine vorläufige Aufnahme (Ausweis F) in eine normale Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) umwandeln wollen, werden heute blockiert: Können sie keinen gültigen eritreischen Pass vorweisen, so weigern sich die Behörden, ihre Gesuche zu behandeln. Doch um Pässe auszustellen, stellt die Eritreische Botschaft in Genf drei unzulässige und unzumutbare Bedingungen:

  1. Eritreer*innen müssen eine sogenannte «Reue-Erklärung» unterzeichnen. Dadurch müssen sie sich selbst beschuldigen, den sogenannten „nationalen Pflichten“ nicht nachgekommen zu sein, und die dafür verhängten Strafen akzeptieren.
  2. Eritreer*innen müssen eine unzulässige «Diaspora-Steuer» von 2% auf bereits in der Schweiz versteuertes Einkommen bezahlen. Das ist Geld, das die Macht der Diktatur unterstützt.
  3. Eritreer*innen müssen der Botschaft sensible Informationen über Angehörige, Freund*innen und Bekannte preisgeben.

Jede dieser Bedingungen gefährdet Leib und Leben. Auf Anfrage vermitteln wir gerne Kontakte zu Betroffenen, die auf der Botschaft waren und von solchen, die aus begründeter Angst nicht auf die Botschaft gehen. 

Anerkannt und umsetzbar: Eine Praxisanpassung ist überfällig.

Betroffene fordern schon lange eine Praxisanpassung. In der dafür initiierten Petition machen sie klar: Niemand darf gezwungen werden, sich selbst zu beschuldigen. Dem stimmt auch das Bundesverwaltungsgericht in Deutschland zu. Dieses entschied bereits im Frühjahr dieses Jahres, dass Eritreer*innen nicht mehr gezwungen werden sollen, sich bei der Eritreischen Botschaft einen Pass zu besorgen. Und auch die Schweizerische Flüchtlingshilfe empfiehlt den Schweizer Behörden die Praxis zu ändern. Die Behörden könnten Eritreer*innen ganz einfach einen «Pass für ausländische Personen» ausstellen. Dies ist beispielsweise bei Afghan*innen üblich. Denn auch sie können nicht sorglos bei einer Botschaft einen Pass beschaffen.