Medienmitteilung zur begrenzten Zusammenarbeit vom Bundesrat mit Eritrea

2 Millionen pro Jahr für Eritrea vom Bundesrat

Der Bundesrat plant die eritreische Regierung mittels einer Entwicklungszusammenarbeit in der Höhe von zwei Millionen Franken zu unterstützen.
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Menschenrechtsverletzungen beenden – Fall Eritrea nach Den Haag!

Wir vom Eritreischen Medienbund Schweiz empfinden den Entscheid des Bundesrates zum gegenwärtigen Zeitpunkt als ausgesprochen zynisch. Letzte Woche am 27. Oktober präsentierte die Sonderberichterstatterin für Menschenrechte in Eritrea vor der UNO-Vollversammlung in New York, Sheila B. Keetharuth, die Ergebnisse des zweiten Menschenrechtsrapports. (statements.unmeetings.org) Dabei fordert sie den UN-Sicherheitsrat auf, den Fall wegen unzähligen Verbrechen gegen die Menschlichkeit an das Internationale Kriegsverbrechertribunal in Den Haag zu übergeben.

Eritrea fehlt es nicht an Geld – Es fehlt an einer Verfassung

Geld für Entwicklungsprojekte wird in Eritrea nichts verändern. (Punkt 6 im Interview mit Dr. Daniel R. Mekonnen) Wir befürchten, dass es einzig die Regierung stärkt und versickert. Somit ist die nachhaltige Wirkung dieser Zahlungen auf die eritreische Zivilbevölkerung äusserst fraglich. Der ehemalige Vizefinanzminister Eritreas [Experte für den Eritreischen Medienbund Schweiz] unterstützt diese Aussage im Radio Interview mit SRF 1 Echo der Zeit: www.srf.ch)

Das Kernstück der eritreischen Flüchtlingsproblematik ist der sog. „National Service“, eine Art Sklavendienst. Eritreische Jugendliche haben in ihrem Land keine Zukunftsperspektiven, weil ihnen dort die grundlegendsten Menschen- und Bürgerrechte versagt bleiben. Es gibt keine Verfassung.

Wir fordern vom Bundesrat und Parlament

  1. Intensiv das Gespräch mit Exponent*innen aus der eritreischen Diaspora bzw. Menschenrechtsbewegung zu suchen, um diese beim Erarbeiten von konkreten Lösungen mit einzubeziehen.
  2. Die Praxisverschärfung gegenüber eritreischen Flüchtlingen vom Juni 2016 umgehend rückgängig zu machen. (Hier Petition unterschreiben)
  3. Die Ergebnisse des UNO-Berichts zur Menschenrechtslage in Eritrea bei asylrelevanten und aussenpolitischen Entscheidungen nicht länger zu ignorieren.

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Übersetzung des Statements von S.B. Keetharuth an der UNO-Vollversammlung vom 27.10.16