Medienmitteilung vom 18.12.2017
Der Eritreischer Medienbund Schweiz reichte heute zusammen mit allen grossen eritreischen Oppositionsbewegungen der Schweiz, Beschwerde an der Ombudsstelle der SRG gegen SRF ein. Dies wegen einem Beitrag mit Toni Locher, dem Schweizer Honorarkonsul von Eritrea. Am 3.12.2017, 21.50 zeigte SRF1 eine Dokumentation über Locher. Die Sendung „Einer gegen Alle“ zeigte unserer Meinung nach ein verzerrtes, beschönigendes Bild der politischen Situation in Eritrea. Fakten wurden nicht genannt oder falsch gesagt.
Unseres Erachten nach verstösst der Beitrag gegen Artikel 4 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG). Zum einen verstösst er gegen das Sachgerechtigkeitsgebot: Im Film werden nicht ausreichend Fakten und Hintergrundmaterial präsentiert. Stattdessen werden die Kommentare Toni Lochers als Fakt präsentiert und unkommentiert stehen gelassen. Zum anderen produziert der Film gewaltverharmlosende Inhalte: Die Diktatur Eritreas wird nur knapp beleuchtet und mit ausweichenden Kommentaren verharmlost. Dass Bildungs- und Infrastrukturprojekte Erfolge gezeigt werden, ist natürlich zu befürworten, ändert aber nichts an einer politischen Verfolgung durch diktatoriale Strukturen.
Auffallend ist, dass während des Filmes, ausser einer in der Schweiz lebenden Sängerin, keine Eritreer*innen selbst zu Wort kommen. Prägnant ist außerdem, dass der Film am Vorabend einer Ständeratssitzung im Rahmen der Wintersession gesendet wurde, in der zwei Motionen zu Eritrea besprochen wurden (u. a. Eröffnung einer Schweizer Botschaft in Eritrea). Während der Deliberation im Rat wurde sich unter anderem auf diesen Film bezogen.
Wir fordern, dass Beiträge zu Eritrea, in ihrer Brisanz, dementsprechend sorgfältig recherchiert und dargestellt werden. Dies erfordert jeweilige Miteinbeziehung von Regime-kritischen Kreisen und Eritreischen Expert*innen, eine kritische Diskussion der gesendeten Inhalte und objektive Hintergrundinformationen, welche eine selbstständige Meinungsbildung erlauben.
Für eine detaillierte Besprechung der Inhalte steht die Ombudsbeschwerde, die per 18. Dezember 2017 an der SRG-Ombudsstelle eingereicht wird, zur Verfügung.
Hier geht’s zur detaillierten Beschwerde: EMBS_BriefSRF181217
Beitragsbild. Quelle: SRF