Folter nach Rückkehr nach Eritrea: Wir fordern einen Wegweisungsstopp!

Das Recherchekollektiv Reflekt deckt auf: “Yonas” bekam einen negativen Asylentscheid, kehrte unter Druck der Schweizer Behörden nach Eritrea zurück und wurde dort gefoltert. Er musste zum zweiten Mal in die Schweiz flüchten und erneut ein Asylgesuch stellen, welches ihm nun gewährt wurde.
Seit Jahren weisen wir darauf hin, dass es unvertretbar ist, Eritreische Geflüchtete zurück nach Eritrea zu schicken. Das Staatssekretariat für Migration SEM bringt somit Menschen in Gefahr. Yonas ist kein Einzelfall – eine Rückkehr nach Eritrea ist nicht sicher. Trotzdem wird jedes 3. Asylgesuch von Eritreer:innen abgewiesen. 
Wir fordern einen Wegweisungsstopp!

10 vor 10 veröffentlichte in Zusammenarbeit mit dem Recherchekollektiv Reflekt und der Republik zwei Berichte über den Fall von “Yonas”:
Bericht vom 3.5.2022
Bericht vom 4.5.2022

Videobeitrag des Kollektivs Reflekt:

Video zur Recherche des Kollektivs Reflekt

Schon vor zwei Jahren veröffentlichte das Kollektiv Reflekt ihre Recherche über “Yonas”, der nach seiner Rückkehr in Eritrea gefoltert wurde. Seit Jahren weisen wir vom Eritreischen Medienbund Schweiz sowie zahlreiche andere Organisationen darauf hin, dass Eritreer*innen bei einer Rückkehr Missbrauch und Folter erwartet. Wir wurden nicht gehört. Fragwürdig ist, dass der EASO-Länderbericht des SEM über Eritrea auf die dünne Faktenlage hinweist und Quellen zur Inhaftierung und Folterung von Zurückgekehrten nennt. Laut der Reportage wurden die Zurückgekehrten nicht von den Schweizer Behörden kontaktiert, um die Folgen ihrer Entscheidung zu beurteilen.
Auch die UNO Sonderberichterstatterin kritisierte im Jahr 2020 die Asylpraxis der Schweiz, insbesondere die “freiwillige Rückkehr” nach Eritrea, da sie Individuen in Gefahr bringt und die Rückkehr nicht adäquat nachverfolgt werden kann. Trotz mehreren Beispielen ist das SEM diesen Fällen nicht nachgegangen und hat die Asylpraxis nicht überprüft. Mit der derzeitigen Asylpraxis riskiert die Schweiz gegen das Non-Refoulement Prinzip zu verstossen. Jetzt ist es wirklich an der Zeit die willkürliche Asylpraxis gegenüber Eritreer:innen zu ändern!

Einen ähnlichen Fall gab es im Jahr 2013. Damals führte die Ausschaffung von zwei abgewiesenen Sri-Lankischen Asylsuchenden, welche nach ihrer Einreise in ihre Heimat verhaftet und gefoltert wurden, zu einem Stopp der Rückführungen nach Sri Lanka. Das Schicksal der Eritreer*innen in den Reportagen muss für die Schweizer Asylpraxis ebenfalls Konsequenzen haben.

Wie schon vor zwei Jahren fordert der Eritreischer Medienbund Schweiz daher von den Schweizer Behörden:

  • KEINE NEGATIVENTSCHEIDE FÜR ERITREER*INNEN
    Die Praxisänderung des SEM soll rückgängig gemacht werden. Der Fall von Yonas* beweist: Die Schweizer Behörden sind nicht in der Lage, die Risiken einer Rückkehr nach Eritrea einzuschätzen. Die Forderung der Schweizer Behörden nach einer selbstständigen Rückkehr ist nicht vertretbar. “Nichtwissen” kann nicht mehr geltend gemacht werden, ein Kurswechsel gegenüber Asylsuchenden aus Eritrea ist nötig. 
  • SAMMELN VON INFORMATIONEN ZU ZURÜCKGEKEHRTEN
    Es ist nicht zu akzeptieren, Asylsuchende auf dem Argument des “Nichtwissens” nach Eritrea zurück zu zwingen und gleichzeitig die Augen vor den Konsequenzen zu verschliessen. Die Schweiz soll sich verantwortungsbewusst über die Folgen für Zurückgekehrte informieren. Solange die Schweiz keine Informationen über die Sicherheit von Rückkehrer*innen besitzt oder nicht in der Lage ist, sich solche zu beschaffen, dürfen die Asylsuchenden nicht unter Druck gesetzt werden, die Schweiz zu verlassen. 
  • ABSCHAFFEN DER ZERMÜRBUNGSSTRATEGIE
    In Teil 2 der Reportage wird die unmenschliche Lage beschrieben, in die Personen mit negativem Asylentscheid gebracht werden. Das Ziel: Menschen, die man nicht zurückschaffen kann, zur “freiwilligen” Rückkehr zu zwingen. Die Schweizer Behörden sind mit dem jetzigen Nothilferegime für eine zweite Traumatisierung von geflüchteten Menschen verantwortlich.