{"id":631,"date":"2016-10-24T10:04:27","date_gmt":"2016-10-24T10:04:27","guid":{"rendered":"http:\/\/eritreischer-medienbund.ch\/?page_id=631"},"modified":"2016-12-09T00:40:04","modified_gmt":"2016-12-09T00:40:04","slug":"der-eritreische-nationaldienst-staatliche-sklaverei","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/eritreischer-medienbund.ch\/wordpress\/literatur\/der-eritreische-nationaldienst-staatliche-sklaverei\/","title":{"rendered":"Der eritreische Nationaldienst \u2013 staatliche Sklaverei"},"content":{"rendered":"<p><em>von Katharina M\u00fcller-Herrenschwand<\/em><\/p>\n<p>\u201eDie Bedingungen auf der Plantage waren hart. Die Arbeiter bekamen nicht genug zu essen. Es gab viele Krankheiten wegen der schlechten Nahrung und der schlechten Hygiene. Arbeiter wurden gepr\u00fcgelt und mussten besonders harte Arbeit verrichten, wenn sie sich schlecht benahmen, die Arbeit verweigerten oder Befehle missachteten. Die medizinische Versorgung ist sehr rudiment\u00e4r und ungen\u00fcgend. Die Bewegungsfreiheit ist massiv eingeschr\u00e4nkt, und die Aufseher hindern die Zwangsarbeiter daran, irgendwo hinzugehen, sogar wenn sie krank sind. Die Arbeiter bekommen kaum je Urlaub. Sie werden gezwungen, zu bleiben und \u00dcberstunden zu machen.\u201c1<br \/>\nWas sich auf den ersten Blick liest wie ein Bericht von einer S\u00fcdstaatenplantage im fr\u00fchen 19. Jahrhundert, spielt sich in Wahrheit im 21. Jahrhundert in Eritrea ab. Die Sklaven werden nicht gekauft und verkauft, sondern sie werden vom Staat in den sogenannten Nationaldienst eingezogen. Ihre Arbeitsbedingungen erf\u00fcllen alle Merkmale von Versklavung. Der UNO Bericht braucht denn auch explizit den Begriff \u201eenslavement\u201c2 im Zusammenhang mit dem Nationaldienst, w\u00e4hrend Amnesty International den Tatbestand als \u201eforced labour\u201c bezeichnet3. Auch das SEM erw\u00e4hnt an einer Stelle: \u201eDie Arbeit im zivilen Nationaldienst wird oft als Zwangsarbeit kritisiert.\u201c4 Es vermeidet mit dieser Formulierung eine eindeutige Stellungnahme.<br \/>\nFrauen werden im Nationaldienst von ihren Vorgesetzten auch als Haussklavinnen missbraucht. \u201eDas schreckliche Leben f\u00e4ngt am Morgen an: Ich bereite das Fr\u00fchst\u00fcck zu, wasche seine Kleider, koche das Mittagessen, bereite die Kaffeezeremonie vor, koche Abendessen und bereite mich nachher vor, um seine Frau zu sein. Ich musste dieses Leben die letzten sechs Jahre f\u00fchren.\u201c5<br \/>\nDr. Daniel Mekonnen, der im Exil lebende eritreische Menschenrechtsanwalt, bringt die Situation in seiner Heimat auf den Punkt, wenn er sagt, dass man mit 18 zum Staatseigentum und die Frau zur Sexsklavin ihres Vorgesetzten wird.\u201c6<\/p>\n<p>\ufffcDie Bedingungen im eritreischen Nationaldienst erf\u00fcllen auch laut UNO Bericht ausser dem Kauf und Verkauf auf dem offenen Markt alle Kriterien von Sklaverei.7<br \/>\na) UnbestimmterechtlicheGrundlagedesNationaldienstprogramms<br \/>\nb) Willk\u00fcrliche und zeitlich unbeschr\u00e4nkte Dauer der Wehrpflicht, normalerweise Jahre l\u00e4nger als die im Dekret von 1995 vorgesehenen 18 Monate<br \/>\nc) UnfreiwilligeArtderDienstleistung\u00fcberdiegesetzlichen18Monatehinaus<br \/>\nd) Zwangsarbeit inklusive Knechtschaft zum pers\u00f6nlichen Nutzen von PFDJ kontrollierten und staatlichen Interessen<br \/>\ne) Einschr\u00e4nkungderBewegungsfreiheit<br \/>\nf) Unmenschliche Bedingungen, Anwendung von Folter und sexueller Gewalt<br \/>\ng) ExtremeZwangsmassnahmenzurFluchtverhinderung<br \/>\nh) Bestrafung im Fall von Desertion ohne administrative oder juristische Verfahren<br \/>\ni) Einschr\u00e4nkungen in allen religi\u00f6sen Belangen<br \/>\nj) Katastrophale Auswirkungen des langj\u00e4hrigen Dienstes auf Glaubensfreiheit, pers\u00f6nliche M\u00f6glichkeiten, Freundschaften und Familienleben<br \/>\nW\u00e4hrend der UNO-Bericht die Sklaverei im Nationaldienst auf 11 Seiten von allen Blickwinkeln aus beleuchtet und Amnesty International den ganzen bereits erw\u00e4hnten Bericht der Tatsache widmet, dass Eritreer systematisch versklavt werden, konzentrieren sich die Migrationsbeh\u00f6rden unseres Landes (\u201ewir wollen frei sein, wie die V\u00e4ter waren, eher den Tod als in der Knechtschaft leben\u201c)8 darauf, mit welchen juristischen Spitzfindigkeiten sie diese unter Lebensgefahr der Sklaverei entronnenen Menschen abschieben und wieder in ihre Heimat zur\u00fcckschicken k\u00f6nnen. Der Gipfel des Zynismus ist die zweiseitige Erl\u00e4uterung, welche Schritte ein*e Eritreer*in unternehmen muss, damit er\/sie im Falle einer &#171;freiwilligen R\u00fcckkehr&#187; in die Sklaverei zur\u00fcckkehren kann: Kontaktaufnahme zur eritreischen Vertretung in der Schweiz, Beantragung eines eritreischen Reisepasses, Bezahlung der 2%-Steuer, Unterzeichnung des \u201eReueformulars\u201c (\u201eI confirm, that I regret having committed an offence by not completing the national service and am ready to accept appropriate punishment in due course.\u201c)9<\/p>\n<p>Im gleichen Bericht10 erl\u00e4utert das SEM, dass sich die Verh\u00e4ltnisse in Eritrea geringf\u00fcgig zum Bessern gewendet h\u00e4tten, obwohl immer gleich wieder relativiert wird. Beispiele:<\/p>\n<ul>\n<li>An der Grenze wird nicht systematisch auf illegale Ausreisende geschossen, Sch\u00fcsse k\u00f6nnen aber vorkommen.<\/li>\n<li>Deserteur*innen: Ihre Kommandanten verh\u00e4ngen Strafen aussergerichtlich, es gibt keine Rekursm\u00f6glichkeiten. Allerdings sollen die Strafen in den letzten Jahren weniger streng geworden sein.<\/li>\n<li>Nationaldienst: Der Dienst ist weiterhin zeitlich unbefristet und dauert mehrere Jahre. Dennoch wurden offenbar in den letzten Jahren vermehrt Personen aus dem zivilen Nationaldienst entlassen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Aussagen im Bericht des SEM klingen so, als w\u00e4ren die \u201eweniger strengen\u201c Bedingungen, unter denen die Mehrheit der Eritreer*innen lebt und die den Ausschlag f\u00fcr die Flucht geben, gar nicht so schlimm. Aber \u00fcber alles gesehen unterscheiden sich die massgeblichen Aussagen des SEM nicht wesentlich von denen von Amnesty oder vom UNO-Bericht. Die Versch\u00e4rfungen sind deshalb nicht nachvollziehbar.<br \/>\nIm \u201eL\u00e4nderfokus Eritrea\u201c, den das SEM erstellt hat und den es regelm\u00e4ssig aktualisiert, lesen wir zum Nationaldienst: \u201eDie Proklamation 11\/1991, welche die erste gesetzliche Grundlage des Nationaldienstes darstellt, sah urspr\u00fcnglich zahlreiche Freistellungen vor. Sie wurde 1995 durch die Proklamation 82 ersetzt, gem\u00e4ss welcher alle Eritreer zwischen 18 und 40 Jahren dienstpflichtig sind und bis zum 50. Lebensjahr der Reservearmee angeh\u00f6ren.\u201c11 Das SEM passt seine Asylpraxis insofern an, als dass \u201ePersonen, welche noch nie f\u00fcr den Nationaldienst aufgeboten worden sind, [&#8230;] neu nicht mehr als Fl\u00fcchtlinge anerkannt werden.\u201c12 Diese Regelung ist nicht mehr als eine juristische Spitzfindigkeit, damit die Schweiz mehr Personen aus Eritrea abschieben kann. Wenn alle Eritreer*innen dienstpflichtig sind, dann werden es auch die minderj\u00e4hrigen Asylsuchenden werden, wenn sie dereinst das 18. Altersjahr erreicht haben.<br \/>\nSowohl Amnesty und der UNO-Bericht wie auch namhafte Journalist*innen und Kenner*innen der Verh\u00e4ltnisse, wie Patrick Kingsley13 oder David Bozzini14, beschreiben den Nationaldienst als de facto Versklavung der Bev\u00f6lkerung. Also ist Flucht vor diesem Dienst Entkommen aus der Sklaverei und nicht Desertion aus einer gew\u00f6hnlichen Armee, welche das SEM seit der Revision der Asylgesetzgebung im September 2012, welche die Schweizer Bev\u00f6lkerung gutgeheissen und in deren Zuge auch das Botschaftsasyl abgeschafft worden ist, nicht mehr als Asylgrund anerkennen will.<\/p>\n<p>Zudem stehen die Entscheidungsgrundlagen, nicht nur jene der Schweiz, auf ziemlich unsicherem Grund. In der etwas mehr als eine Seite umfassenden Kernaussage zur Situation in Eritrea tauchen nicht weniger als zw\u00f6lf Mal Vorbehalte oder Unsicherheiten in Bezug auf die gemachten Aussagen auf. Sind da die Kenntnisse des SEM nicht allzu d\u00fcrftig, als dass es sich immer wieder in dubio contra reo entscheidet?<\/p>\n<hr>\n<p>1 Detailed findings of the commission of inquiry on human rights in Eritrea, 8. Juni 2016, S. 53, Absatz 211. (\u00dcbersetzung durch Verfasserin)<br \/>\n2 Detailed findings of the commission of inquiry on human rights in Eritrea, 8. Juni 2016, Kapitel C. Crimes against humanity in Eritrea, Punkt 2. Enlavement.<br \/>\n3 \u201eJust deserters: Why Indefinite national service in Eritrea has created a generation of refugees\u201c vom Dezember 2015<br \/>\n4 EASO-Bericht \u00fcber Herkunftsl\u00e4nder-Informationen. L\u00e4nderfokus Eritrea, Mai 2015, S.39f.<br \/>\n5 Detailed findings of the commission of inquiry on human rights in Eritrea, 8. Juni 2016, S. 56, Absatz 226. (\u00dcbersetzung durch Verfasserin)<br \/>\n6 Interview mit der \u201eNeuen Z\u00fcrcher Zeitung\u201c vom 07.08.2016.<br \/>\n7 Detailed findings of the commission of inquiry on human rights in Eritrea, 8. Juni 2016, S. 56, Absatz 223.<br \/>\n8 Friedrich Schiller, Wilhelm Tell, 2. Aufzug, 2. Szene.<br \/>\n9 Focus Eritrea. Update Nationaldienst und illegale Ausreise, 22.06.2016, S. 29ff.<br \/>\n10 Kernaussage, S. 5-6.<br \/>\n11 EASO-Bericht \u00fcber Herkunftsl\u00e4nder-Informationen. L\u00e4nderfokus Eritrea, S. 33. 12 EJPD Faktenblatt Eritrea vom 23. Juni 2016, S. 2.<br \/>\n13 Im \u201eThe Guardian\u201c vom 8. Juni 2016.<br \/>\n14 Im \u201eTagesanzeiger\u201c vom 03.08.2015.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/eritreischer-medienbund.ch\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2016\/10\/Der-eritreische-Nationaldienst_korrJM-2.pdf\">Als PDF herunterladen<\/a><br \/>\n\ufffc<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Katharina M\u00fcller-Herrenschwand \u201eDie Bedingungen auf der Plantage waren hart. Die Arbeiter bekamen nicht genug zu essen. Es gab viele Krankheiten wegen der schlechten Nahrung und der schlechten Hygiene. Arbeiter wurden gepr\u00fcgelt und mussten besonders harte Arbeit verrichten, wenn sie sich schlecht benahmen, die Arbeit verweigerten oder Befehle missachteten. 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